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Schneeräumen: Wer muss wann räumen? | Infos & Pflichten

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Schneeräumen: Wer muss wann räumen? | Infos & Pflichten

Schneeräumen: Wer ist wann verantwortlich und was ist zu beachten?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Mieter (je nach Mietvertrag) zum Schneeräumen verpflichtet
  • Räumzeiten sind meist werktags 7–20 Uhr, sonntags später – die genauen Vorgaben regelt die kommunale Satzung
  • Streumittel wie Salz sind oft verboten; Sand und Splitt sind umweltfreundliche Alternativen

Eine kleine Vorbereitung erspart oft viel Ärger: Wer im Süden Deutschlands lebt, kennt das – plötzlich liegt Schnee auf Gehwegen und Einfahrten. Doch wer muss eigentlich räumen? Und welche Regeln gelten? Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Wer ist zum Schneeräumen verpflichtet?

In der Regel sind Grundstückseigentümer für das Schneeräumen ihrer Wege verantwortlich. Bei Mietwohnungen kann diese Pflicht per Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden – es ist also wichtig, den Vertrag zu prüfen. Viele Hausordnungen regeln, wer konkret räumen muss. Vermieter dürfen die Räumpflicht weitergeben, müssen aber kontrollieren, dass dies auch geschieht. Kommt der Eigentümer oder Mieter der Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder oder Schadensersatzforderungen bei Unfällen.

Welche Räumzeiten gelten?

Die genauen Räumzeiten sind in der kommunalen Straßenreinigungssatzung festgehalten. Üblicherweise muss an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr geräumt sein; sonntags und an Feiertagen beginnt die Räumpflicht später, oft erst ab 8 oder 9 Uhr. Bei starkem Schneefall können auch längere Räumzeiten gewährt werden, wenn die Schneemengen unverhältnismäßig groß sind. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was muss geräumt werden?

Zu räumen sind in erster Linie öffentliche Gehwege und Fußwege vor dem eigenen Grundstück. Auch die Zufahrt zur Haustür und rutschige Treppenstufen müssen beräumt und rutschsicher gemacht werden. Manche Kommunen verlangen auch das Räumen von Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe. Das Ziel ist, dass Fußgänger und insbesondere ältere Menschen und Eltern mit Kinderwagen sicher passieren können. Eine vollständige Schneefreiheit ist nicht nötig – eine rutschsichere Oberfläche genügt.

Streumittel: Salz, Sand und umweltfreundliche Alternativen

Streusalz ist in vielen Bundesländern und Kommunen verboten oder stark eingeschränkt, da es Umwelt, Pflanzen und Gewässer belastet. Erlaubte Alternativen sind Sand, Splitt oder Kies, die für guten Halt sorgen und einfach aufgekehrt werden können. Auch Sägespäne oder spezielle umweltfreundliche Streumittel sind in manchen Gemeinden zugelassen. Informieren Sie sich vorher, welche Mittel in Ihrer Region erlaubt sind – bei Zuwiderhandlung können Verwarnungsgelder fällig werden.

Haftung bei Unfällen

Wer seine Räumpflicht vernachlässigt und dadurch verursacht jemand einen Unfall, haftet für Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung kann hier leisten, aber nur, wenn die Räumpflicht erfüllt wurde. Besonders wichtig: Dokumentieren Sie, dass und wann Sie geräumt haben – das hilft im Schadensfall. Auch bei „höherer Gewalt" (extreme Schneemengen) können Ansprüche geschwächt werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie alles Zumutbare getan haben.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich in der Nacht räumen?
Nein. Die Räumpflicht gilt üblicherweise nur zu den festgesetzten Tageszeiten. Nachts und in den frühen Morgenstunden sind Sie nicht verpflichtet zu räumen – es sei denn, die lokale Satzung schreibt etwas anderes vor.

Was passiert, wenn ich nicht räume?
Bei Nichterfüllung drohen Verwarnungsgelder, Ordnungswidrigkeitsverfahren oder Schadensersatzforderungen, falls jemand durch fehlendes Räumen zu Schaden kommt.

Bin ich als Mieter verpflichtet?
Ja, wenn im Mietvertrag die Räumpflicht auf Sie übertragen wurde. Überprüfen Sie Ihren Vertrag und die Hausordnung genau.

Halten Sie Ihre Gehwege schneefrei, nutzen Sie umweltfreundliche Streumittel und dokumentieren Sie Ihre Räumarbeiten. So erfüllen Sie Ihre Pflicht und schützen andere vor Unfällen.

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