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Kehrwoche – Was ist Pflicht und was nicht?

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Kehrwoche – Was ist Pflicht und was nicht?

Kehrwoche – Das musst du wirklich machen und das nicht

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Kehrwoche ist in vielen süddeutschen Gemeinden Pflicht, nicht freiwillig
  • Du schuldest nur bestimmte Bereiche: Gehweg, Hof und teilweise Treppenhaus
  • Bei Nichterfüllung drohen Verwarnungsgelder oder Ordnungsmaßnahmen

Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen: Viele Mieter und Hausbesitzer wissen gar nicht, was die Kehrwoche wirklich erfordert und was absolut nicht dazu gehört. In vielen Gemeinden Baden-Württembergs und Bayerns ist die Kehrwoche fest in der Hausordnung verankert. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Was ist die Kehrwoche überhaupt?

Die Kehrwoche ist eine deutschlandweit verbreitete Regelung, die vor allem in Baden-Württemberg und Bayern traditionell verankert ist. Sie besagt, dass Bewohner eines Mehrfamilienhauses oder einer Wohnanlage reihum für die Reinigung gemeinschaftlich genutzter Flächen zuständig sind. Die Reihenfolge rotiert wöchentlich oder monatlich durch alle Parteien. Hausordnungen regeln genau, wer wann dran ist und welche Arbeiten anfallen. Die Kehrwoche ist kein optionaler Service – sie ist Bestandteil des Mietvertrags und damit verbindlich.

Was gehört zur Kehrwoche und was nicht?

Die Kehrwoche umfasst in der Regel den Gehweg vor dem Haus, den Hof oder die Zufahrt sowie das Treppenhaus. Du musst kehren, fegen und grobe Verschmutzungen entfernen. Nicht dazu gehören: Fenster putzen, Treppen reinigen oder Grünanlagen pflegen. Die genauen Anforderungen stehen in deiner Hausordnung – diese solltest du unbedingt lesen. Viele Verwaltungen oder Hausmeister sind kulant bei kleineren Abweichungen, aber grundsätzlich gilt: Kehren, fegen und fertig.

Wann bin ich dran – Das Wechsel-System

Die Bewohner werden in einer Liste eingetragen. Diese hängt meist im Treppenhaus aus oder wird per Aushang bekannt gemacht. Die Reihenfolge wechselt wöchentlich, manche Häuser nutzen auch einen monatlichen Rhythmus. Der Termin ist meistens Freitag oder Samstag – genau nachschauen lohnt sich. Wenn du krank wirst oder verreist bist, musst du selbst mit den Nachbarn einen Tausch arrangieren. Einfach nicht kommen, geht nicht – das wird schnell zum Problem.

Was passiert bei Streit und Nichterfüllung?

Wer seine Kehrwoche vergisst oder schlecht ausführt, riskiert zunächst eine Verwarnung durch die Hausverwaltung oder den Hausmeister. Bei wiederholten Verstößen folgen Verwarnungsgelder zwischen 10 und 100 Euro, in manchen Fällen sogar mehr. Die genauen Konsequenzen stehen in der Hausordnung. Besonders problematisch wird es, wenn Nachbarn sich beschweren – dann kann der Hausverwalter tätig werden. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Abmahnung zum Mietvertrag erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine Kehrwoche einfach ignorieren?
Nein, das ist nicht möglich. Die Kehrwoche ist Bestandteil der Hausordnung und des Mietvertrags. Ignorieren führt zu Verwarnungsgeldern und zu Ärger mit Mitbewohnern.

Darf der Vermieter die Kehrwoche abschaffen?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich. In einigen Regionen wurde die Kehrwoche schon aus Hausordnungen entfernt, in anderen ist sie immer noch gängig. Frag deinen Vermieter oder die Hausverwaltung.

Was kann ich tun, wenn mein Nachbar nicht kehrt?
Sprich ihn höflich an. Wenn das nichts hilft, informiere die Hausverwaltung. Diese kann dann Verwarnungen ausstellen oder notfalls selbst kehren und die Kosten abrechnen.

Die Kehrwoche ist schnell erledigt: Kehren, fegen, fertig. Trag dir deinen Termin gleich im Kalender ein und halte dich dran – das spart dir später Ärger und baut kein böses Blut zu den Nachbarn auf.

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